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Chlamydiose (Psittakose,
Papageienkrankheit)
Diese auf den Menschen und andere Säuger
übertragbare Infektionskrankheit der Vögel wird durch ,,Chlamydia psittaci",
einen Erreger, welcher eine Sonderstellung im System zwischen den Viren und den
Bakterien einnimmt, verursacht. Obwohl es sich um den selben Erreger handelt,
spricht man bei Papageienvögeln von ,,Psittakose" und bei allen anderen Vögeln
von ,,Ornithose". Nach der Psittakose-Verordnung ist die Psittakose eine
anzeigepflichtige, die Ornithose jedoch nur eine meldepflichtige Krankheit.
Dieses Kuriosum ist mit dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erarbeitung dieses
Gesetzes erklärbar. Für die praktische Bekämpfung der Seuche hat dieser
„juristische" Unterschied jedoch keine Bedeutung. Auch ohne Aufsicht des
Amtstierarztes ist eine gewissenhafte Beachtung und Einhaltung aller Regeln der
Seuchenbekämpfung für einen Erfolg unumgänglich.
Eine Ansteckung mit Chlamydien kann über alle denkbaren
Infektionswege erfolgen, da der Erreger mit allen Körperausscheidungen vom
infizierten Tier ausgeschieden wird. Eine Aufnahme des Psittakoseerregers ist
also denkbar über: die Atemluft, das Futter, das Beknabbern von Gegenständen,
die Partnerfütterung, den Kot, den Fanghandschuh... usw. Obwohl freilebende
Vogelpopulationen in hohem Maße (20 - 70%) mit Chlamydien durchseucht sind,
spielen diese als Infektionsquelle eher eine untergeordnete Rolle. Sicher ist
dies mit der Distanz und dem damit nicht vorhandenen massiven Infektionsdruck zu
erklären. Bei der Analyse von Psittakosefällen ist in den allermeisten Fällen
eine Verbindung zu erworbenen Vögeln aus angesteckten oder kranken Beständen
nachzuvollziehen.
Die Inkubationszeit der Psittakose wird in der Literatur mit
3 bis 30 Tagen angegeben. Dies ist aber nur von theoretischer Bedeutung, da es
bei günstigen Haltungsbedingungen oft überhaupt nicht zu sichtbaren
Krankheitsanzeichen kommen muß. Möglicherweise spricht dann nur ein erhöhtes
Jungtiersterben für ein Infektionsgeschehen. Bei einem schwereren Verlauf der
Erkrankung, welcher besonders nach Streß-Situationen, oft aber ,,wie der Blitz
aus heiterem Himmel" auftritt, beobachtet man Aufplustern, Mattigkeit, Zittern,
angestrengte Atmung, Durchfall, einseitigen Augen- und (selten) Nasenausfluß.
Der Tod tritt dann meist nach 8 bis 14 Tagen ein. Bei Neophema-Arten wird eine
einseitige Augenentzündung für ein sicheres (pathognomonisches)
Psittakose-Anzeichen gehalten.
Beim Menschen ruft Chlamydia psittaci eine grippeähnliche
Erkrankung - welche sich bis zur Lungenentzündung entwickeln kann - hervor, die
sich mit den üblichen Grippemedikamenten nicht behandeln läßt. Bei Verdacht
sollte man den Hausarzt auf die Vogelhaltung und die damit verbundene
Infektionsmöglichkeit hinweisen. Ein wichtiger Punkt bei der Bekämpfüng der
Psittakose ist die Diagnose. Dabei kann ein falsch negatives Ergebnis, welches
einen Bestand zu Unrecht für ,,frei" erklärt, schwerwiegendere Folgen haben, als
ein falsch positiver Befund bei einem Quarantänevogel. In den letzten Jahren
haben die Untersuchungen mehrerer Institute gezeigt, daß sich Kotuntersuchungen
nur bedingt für eine zuverlässige Chlamydiendiagnostik eignen. Die nach diesen
Tests als ,,chlamydienfreie" Tiere gehandelten Vögel werden u. a. als Ursache
der unbefriedigenden Seuchenlage nach einer Jahrzehnte lang straff angewandten
Psittakoseverordnung angesehen. Als sehr zuverlässiges Testverfahren haben sich
dagegen Spezial-Tupferproben von der Lidbindehaut und dem Rachen erwiesen.
Es ist sinnvoll, wenn Züchter ihren Vogelbestand
prophylaktisch regelmäßig auf Chlamydien untersuchen lassen. Bei zugekauften
Vögeln, welche ja ohnehin vorerst in Quarantäne gehalten werden müssen, sollte
man während dieser Zeit eine Spezial-Tupfer-Untersuchung durchführen lassen. Auf
diese Weise kann man sich einen chlamydienfreien Vogelbestand bewahren.
In Beständen bzw. bei Einzeltieren mit einer nachgewiesenen
Chlamydien-Infektion ist selbstverständlich eine Behandlung mit dem Ziel der
Erregertilgung notwendig. Hierfür gibt es inzwischen hochwertige Antibiotika mit
geringen Nebenwirkungen und mit einer sehr guten Eignung für eine
Bestandstherapie über das Trinkwasser. Vor ,,prophylaktischen Behandlungen" wird
aber im Hinblick auf andere Vogelkrankheiten (z. B. Aspergillose) und der Gefahr
des Auftretens von Antibiotika-Resistenzen dringend abgeraten.
Da der Psittakoseerreger sehr lange (über das Doppelte der
Behandlungsdauer) in der Außenwelt überleben kann, ist auch bei der Bekämpfüng
dieser Infektionskrankheit die Reinigung und Desinfektion der gesamten
Zuchtanlage das ,,A" und ,,0". Bei dem ersten und wichtigsten Schritt - der
Reinigung der Käfige, was ja eine ,,äußerst staubige Angelegenheit" ist, sollte
man zur eigenen Sicherheit unbedingt einen Mundschutz tragen. Das
,,Staubschlucken" kann man übrigens auch weitgehendst durch den Einsatz eines
Industriestaubsaugers zur Entfernung der losen Schmutzanteile minimieren. Mit
Wasser, Waschpulver und Scheuerbürste werden anschließend die nicht entbehrbaren
Käfigteile gründlich gereinigt. Erst nach dieser Prozedur kann man mit dem
Einsatz von Desinfektionsmitteln zwecks Abtötung der noch verbliebenen und nun
ungeschützten Krankheitserreger beginnen.
Bei einer exakten Durchführung der Sanierungsmaßnahmen ist bei
den heute zur Verfügung stehenden Medikamenten und Desinfektionsmitteln mit
einem sicheren Sanierungserfolg zu rechnen. Die Keulung eines
chlamydieninfizierten Bestandes wegen ,,Therapieresistenz" kann es nicht mehr
geben. Die Psittakose sollte weiter als eine Zoonose (auf Menschen übertragbare
Tierseuche) ernst genommen werden, sie verdient aber nicht das Prädikat
,,Schrecken des Papageienzüchters".
Quelle:
http://www.vogeltierarzt.de |