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Chlamydiose (Psittakose, Papageienkrankheit)

Diese auf den Menschen und andere Säuger übertragbare Infektionskrankheit der Vögel wird durch ,,Chlamydia psittaci", einen Erreger, welcher eine Sonderstellung im System zwischen den Viren und den Bakterien einnimmt, verursacht. Obwohl es sich um den selben Erreger handelt, spricht man bei Papageienvögeln von ,,Psittakose" und bei allen anderen Vögeln von ,,Ornithose". Nach der Psittakose-Verordnung ist die Psittakose eine anzeigepflichtige, die Ornithose jedoch nur eine meldepflichtige Krankheit. Dieses Kuriosum ist mit dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erarbeitung dieses Gesetzes erklärbar. Für die praktische Bekämpfung der Seuche hat dieser „juristische" Unterschied jedoch keine Bedeutung. Auch ohne Aufsicht des Amtstierarztes ist eine gewissenhafte Beachtung und Einhaltung aller Regeln der Seuchenbekämpfung für einen Erfolg unumgänglich.

Eine Ansteckung mit Chlamydien kann über alle denkbaren Infektionswege erfolgen, da der Erreger mit allen Körperausscheidungen vom infizierten Tier ausgeschieden wird. Eine Aufnahme des Psittakoseerregers ist also denkbar über: die Atemluft, das Futter, das Beknabbern von Gegenständen, die Partnerfütterung, den Kot, den Fanghandschuh... usw. Obwohl freilebende Vogelpopulationen in hohem Maße (20 - 70%) mit Chlamydien durchseucht sind, spielen diese als Infektionsquelle eher eine untergeordnete Rolle. Sicher ist dies mit der Distanz und dem damit nicht vorhandenen massiven Infektionsdruck zu erklären. Bei der Analyse von Psittakosefällen ist in den allermeisten Fällen eine Verbindung zu erworbenen Vögeln aus angesteckten oder kranken Beständen nachzuvollziehen.

Die Inkubationszeit der Psittakose wird in der Literatur mit 3 bis 30 Tagen angegeben. Dies ist aber nur von theoretischer Bedeutung, da es bei günstigen Haltungsbedingungen oft überhaupt nicht zu sichtbaren Krankheitsanzeichen kommen muß. Möglicherweise spricht dann nur ein erhöhtes Jungtiersterben für ein Infektionsgeschehen. Bei einem schwereren Verlauf der Erkrankung, welcher besonders nach Streß-Situationen, oft aber ,,wie der Blitz aus heiterem Himmel" auftritt, beobachtet man Aufplustern, Mattigkeit, Zittern, angestrengte Atmung, Durchfall, einseitigen Augen- und (selten) Nasenausfluß. Der Tod tritt dann meist nach 8 bis 14 Tagen ein. Bei Neophema-Arten wird eine einseitige Augenentzündung für ein sicheres (pathognomonisches) Psittakose-Anzeichen gehalten.

Beim Menschen ruft Chlamydia psittaci eine grippeähnliche Erkrankung - welche sich bis zur Lungenentzündung entwickeln kann - hervor, die sich mit den üblichen Grippemedikamenten nicht behandeln läßt. Bei Verdacht sollte man den Hausarzt auf die Vogelhaltung und die damit verbundene Infektionsmöglichkeit hinweisen. Ein wichtiger Punkt bei der Bekämpfüng der Psittakose ist die Diagnose. Dabei kann ein falsch negatives Ergebnis, welches einen Bestand zu Unrecht für ,,frei" erklärt, schwerwiegendere Folgen haben, als ein falsch positiver Befund bei einem Quarantänevogel. In den letzten Jahren haben die Untersuchungen mehrerer Institute gezeigt, daß sich Kotuntersuchungen nur bedingt für eine zuverlässige Chlamydiendiagnostik eignen. Die nach diesen Tests als ,,chlamydienfreie" Tiere gehandelten Vögel werden u. a. als Ursache der unbefriedigenden Seuchenlage nach einer Jahrzehnte lang straff angewandten Psittakoseverordnung angesehen. Als sehr zuverlässiges Testverfahren haben sich dagegen Spezial-Tupferproben von der Lidbindehaut  und dem Rachen erwiesen.

Es ist sinnvoll, wenn Züchter ihren Vogelbestand prophylaktisch regelmäßig auf Chlamydien untersuchen lassen. Bei zugekauften Vögeln, welche ja ohnehin vorerst in Quarantäne gehalten werden müssen, sollte man während dieser Zeit eine Spezial-Tupfer-Untersuchung durchführen lassen. Auf diese Weise kann man sich einen chlamydienfreien Vogelbestand bewahren.

In Beständen bzw. bei Einzeltieren mit einer nachgewiesenen Chlamydien-Infektion ist selbstverständlich eine Behandlung mit dem Ziel der Erregertilgung notwendig. Hierfür gibt es inzwischen hochwertige Antibiotika mit geringen Nebenwirkungen und mit einer sehr guten Eignung für eine Bestandstherapie über das Trinkwasser. Vor ,,prophylaktischen Behandlungen" wird aber im Hinblick auf andere Vogelkrankheiten (z. B. Aspergillose) und der Gefahr des Auftretens von Antibiotika-Resistenzen dringend abgeraten.

Da der Psittakoseerreger sehr lange (über das Doppelte der Behandlungsdauer) in der Außenwelt überleben kann, ist auch bei der Bekämpfüng dieser Infektionskrankheit die Reinigung und Desinfektion der gesamten Zuchtanlage das ,,A" und ,,0". Bei dem ersten und wichtigsten Schritt - der Reinigung der Käfige, was ja eine ,,äußerst staubige Angelegenheit" ist, sollte man zur eigenen Sicherheit unbedingt einen Mundschutz tragen. Das ,,Staubschlucken" kann man übrigens auch weitgehendst durch den Einsatz eines Industriestaubsaugers zur Entfernung der losen Schmutzanteile minimieren. Mit Wasser, Waschpulver und Scheuerbürste werden anschließend die nicht entbehrbaren Käfigteile gründlich gereinigt. Erst nach dieser Prozedur kann man mit dem Einsatz von Desinfektionsmitteln zwecks Abtötung der noch verbliebenen und nun ungeschützten Krankheitserreger beginnen.

Bei einer exakten Durchführung der Sanierungsmaßnahmen ist bei den heute zur Verfügung stehenden Medikamenten und Desinfektionsmitteln mit einem sicheren Sanierungserfolg zu rechnen. Die Keulung eines chlamydieninfizierten Bestandes wegen ,,Therapieresistenz" kann es nicht mehr geben. Die Psittakose sollte weiter als eine Zoonose (auf Menschen übertragbare Tierseuche) ernst genommen werden, sie verdient aber nicht das Prädikat ,,Schrecken des Papageienzüchters".

Quelle: http://www.vogeltierarzt.de

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