|
Wellensittich-Zucht:
Zuchtgenehmigung: Für eine Wellensittichzucht braucht man eine
Zuchtgenehmigung. Dafür muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Man kann die Genehmigung
entweder über das Veterinäramt oder das Ordnungsamt beantragen. Dort wird auch
mitgeteilt, wie viel es kosten wird. Auch bei privater Zucht braucht man laut
Psittakoseverordnung eine Genehmigung! Es besteht eine
Beringungspflicht! Damit kann man im Falle einer Psittakose-Erkrankung
nachvollziehen, aus welcher Zucht der Wellensittich stammt.
Offene Ringe bekommst man beim Zentralverband Zoologischer
Fachbetriebe Deutschlands e.V. , Rheinstraße 35, 63225 Langen, Telefon:
06103/9107-0, Fax: 06103/9107-33, Email:
ringstelle@zzf.de
Die Vorlage der Zuchtgenehmigung ist notwendig!
Geschlossene Ringe mit Jahreszahl bekommt man, wenn man Mitglied in einer der
großen Züchtervereinigungen (AZ, DKB, DSV, VZE) ist. Wichtige
Voraussetzungen für eine Genehmigung sind: a:
Polizeiliches Führungszeugnis: Dies bekommt man beim Ordnungsamt.
b: Sachkundiges Wissen: Man muss eine mündliche oder schriftliche Prüfung
ablegen. Bei den Themen geht es um Haltung, Ernährung und Zucht von Sittichen.
Darüber hinaus, sollte man auch mit den Rechtsgrundlagen (Bundesseuchengesetz,
Psittakose-Verordnung, Tierschutz- und Tierseuchengesetz) vertraut sein.
Der Amtstierarzt wird die Räume, in denen gezüchtet wird,
besichtigen.
-----------------------------------------------------------------
Hier geht es zur
Mindestanforderung an die Haltung von Papageien!
Hier
geht es zur Psittakoseverordnung.
Hier gibt es Infos zur
Psittakosekrankheit.
-----------------------------------------------------------------
Hier gibt es Infos, wie man
unerwünschten Nachwuchs verhindern kann!!!
|